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FAQ zur Yachtcharter

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Portisco
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Lizenzen und Rechtliches

Welchen Segelschein/Führerschein benötige ich im Mittelmeer?

Alle Länder: Grundsätzlich benötigt ein deutscher Skipper den deutschen Sportbootführerschein See oder den SKS (Sportküstenschifferschein)

Besonderheit Griechenland
  • Der SKS ist in vielen Häfen in Griechenland Mindestvoraussetzung. Der Sportbootführerschein allein genügt in manchen Fällen nicht, da dort die Segel-Befähigung fehlt. Wir prüfen gern vorab, ob Ihre Scheine den griechischen Anforderungen genügen.
    Hintergrund (Zitat von der Seite der Deutschen Botschaft in Athen)
    "... Ein deutscher amtlicher Sportbootführerschein mit der Bezeichnung „Internationales Zertifikat“ (nach der UN-Resolution Nr. 40 ECE, Stand: 2015) wird nur in UNECE-Mitgliedsstaaten anerkannt. Griechenland hat dieses Abkommen nicht ratifiziert ..."
    Quelle: https://griechenland.diplo.de/gr-de/service/-/1007202
    Etwas lax formuliert: Griechenland kocht hier sein eigenes Süppchen. Es ist also etwas komplizierter, aber wir bekommen das hin!
     
  • Neben dem Skipper wird eine zweite Person als Co-Skipper verlangt, der zumindest über Segelerfahrung (Nachweis) verfügt oder am einfachsten selbst einen Sportbootführerschein besitzt. Der Co-Skipper muss nicht in die gleiche formale Qualifikation wie der Schiffsführer haben, es genügt z.B. ein Binnenschein oder, falls dieser auch nicht vorhanden ist, ein eigener Nachweis der navigatorischen Erfahrungen. Dieser Nachweis kann auf einem Formblatt vor Ort erfolgen und genügt den Behörden. Ein Funkzeugnis muss nicht vorliegen.
Besonderheit Kroatien

Skipper oder ein Crewmitglied muss ein Funkzeugnis besitzen. Es besteht die Möglichkeit, das kroatische Funkzeugnis kurzfristig vor Ort zu erwerben, Kosten ca. 50,- EUR, kann bei bestimmten Hafenbehörden erlangt werden.
Siehe dazu unsere Informationsseite zu Führerscheinen in Kroatien

Große Katamarane in Kroatien (über 45 Fuß (ca. 14 m)): Hier kann es sein, dass der Skipper einen höheren Schein als den Sportbootführerschein haben muss.  Dies hängt von der sog. Bruttoraumzahl (BRZ) ab, diese darf nicht über 30 liegen.  Diese Regelung soll 2021 wegfallen. Quelle: Yacht

Frankreich

Da es in Frankreich keine Führerscheinpflicht für Yachten gibt, muss der Skipper einen ausführlichen und glaubhaften Nachweis der seemännischen Befähigung vorlegen, eine Art seglerischer Lebenslauf. Dies wird in Frankreich auch verlangt, wenn alle Segelschein vorhanden sind, die dortigen Versicherungen legen Wert darauf. Ein Funkzeugnis ist in Frankreich erforderlich, wenn die Yacht mit einem Funkgerät ausgerüstet ist.

Spanien

Es genügt der Sportbootführerschein oder der SKS, ab einer gewissen Größe (12 Meter) wird häufig der SKS verlangt. Ein Funkzeugnis ist in Spanien nicht Pflicht

Italien 

Segelschein wie im Heimatland, ein Funkschein muss vorliegen, falls die Yacht ein Funkgerät hat. 

Türkei

Segelschein wie im Heimatland, Funkschein ist nicht nötig.

Permit oder Transitlog, was ist das?

Hinter diesen Begriffen verbergen sich staatliche Gebühren, eine Art "Befahrenserlaubnis" für das Seegebiet. Den Yachtcharter-Crews in Deutschland und Skandinavien ist dieser Verwaltungsakt unbekannt, im Mittelmeer dagegen übliche Praxis der Staaten. 

Das Permit wird vor der Charter von der Charterbasis beantragt. Die Chartercrews müssen nur rechtzeitig die Crewliste an uns schicken, damit das Permit beantragt werden kann.

Darf ich mit einer Charteryacht aus der Türkei nach Griechenland segeln?

Ja, das ist relativ einfach. Es gibt klare Regeln für das aus Aus- und Einklarierung für das jeweilige Land.  Dabei ist zu beachten, dass beide Staaten bestimmte Häfen als "port-of-entry" vorgesehen haben. 

Guter Weg: Mit einer türkischen Yacht dürfen Sie nach dem Einklarieren in Griechenland frei segeln. 

Schlechter Weg: Mit einer griechischen Yacht dürfen Sie in der Türkei nicht ohne Weiteres segeln, dort sind die Vorschriften dann sehr viel strikter. Sie dürfen mit dem griechischen Schiff zwar einklarieren, aber danach ist es nicht erlaubt, einfach in den nächsten türkischen Hafen zu segeln, sondern Sie müssen zurück nach Griechenland.

Wie funktioniert eine Buchung bei PCO?

Wenn Sie eine Yacht bei uns reservieren, setzen wir uns unverzüglich mit dem Eigner/Stützpunkt in Verbindung und reservieren die Yacht für Sie. Die Reservierung gilt in der Regel 7 Tage. Anschließend erhalten Sie von uns per Post und per E-Mail den Chartervertrag und weitere Dokumente (Datenblatt, Versicherungsunterlagen, Anfahrtsbeschreibung, Packliste etc.) Sie haben dann eine Woche Zeit, die Unterlagen zu prüfen und bei Gefallen den Vertrag unterschrieben zurückzusenden. Sie erhalten dann nochmals den betätigten Vertrag zurück.

Grundsätzlich wird der Chartervertrag zwischen Ihnen und dem jeweiligen Eigner abgeschlossen. PCO hat einen Agenturvertrag mit dem Eigner.

Wann sind welche Zahlungen fällig?

Nachdem Sie den unterschriebenen Vertrag zurückerhalten haben, ist die Anzahlung (lt. Vertrag) fällig. 4 Wochen vor Törnbeginn ist die Restzahlung fällig. Bei einigen Yachten ist ebenfalls die Kaution und die Endreinigungsgebühr vor Charterbeginn zu überweisen.

Wie hinterlege ich die Kaution?

Die Kaution dient ja dem Eigner der Yacht bzw. dem Stützpunkt dazu, eventuelle Schäden an der Yacht zu begleichen, die nicht von der Versicherung gedeckt sind. Das System funktioniert ähnlich wie bei Mietwagen. An den Mittelmeerstützpunkten hinterlegen Sie die Kaution in der Regel per Kreditkarte. Hierbei sollten Sie bei größeren Kautionsbeträgen vor Reisebeginn das Limit auf Ihrer Karte prüfen, sonst könnte es am Stützpunkt zu Verzögerungen kommen. 

Zur Kaution bei Charteryachten noch ein Hinweis: Sie können diese Kaution versichern, alle gängigen Yacht-Versicherer bieten diese Leistung an.

Welche Dokumente benötigt PCO von mir?

Vor Charterbeginn (möglichst 6 Wochen vorher) benötigen wir von Ihnen

  • Kopien der Führerscheine des Skippers
  • Kopie des Personalausweises des Skippers
  • Crewliste

Für Griechenland: Führerschein vom Co-Skipper, oder falls der nicht vorhanden ist, ein Nachweis der Segelerfahrung, diese kann in einem griechischen Formular (Co-Skipper Official Statement)einfach selbst bestätigt werden.

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Versicherungsfragen

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Kornaten

Wie ist die Yacht versichert?

Alle Yachten sind Haftpflicht- und Kaskoversichert. Die Kaution, die Sie hinterlegen, entspricht in der Regel der Selbstbeteiligung im Schadenfall.

Welche Zusatzversicherungen gibt es?

Grundsätzlich senden wir Ihnen mit dem Chartervertrag Unterlagen über mögliche zusätzliche Versicherungen, wie etwa Reise-(Charter-)rücktritt-, Skipperhaftpflicht- und Kautionsversicherung. Wir empfehlen stets, eine Rücktrittversicherung abzuschließen, man weiß ja nie, was kommt. Bei Fragen zu diesen Themen, bitten wir Sie, direkt mit der Versicherung in Kontakt zu treten, dort kann man Ihnen sachkundig weiterhelfen. Sollten Sie eine Kautionsversicherung abgeschlossen haben, so entbindet dies NICHT von der Pflicht, die Kaution zu hinterlegen.

Wir empfehlen die  Hamburger Yachtversicherung.

Schomacker

Bei Fragen zu den einzelnen Versicherungen können die Sachbearbeiter dort Ihnen kompetent Auskunft geben. Scheuen Sie sich nicht, einfach mal bei den Gesellschaften anzurufen.

Wie kann ich meine Zahlungen absichern?

Bei der Yachtcharter handelt es sich nicht um eine Reiseleistung. Im Reiserecht wäre die Aushändigung eines Reisepreissicherungsscheins Pflicht. Bei der Yachtcharter handelt es sich aber um eine Miete (Sie mieten einen Gegenstand, ein Boot, für eine bestimmte Zeit.). Die Aushändigung eines Sicherungsscheins ist keine Pflicht für Vercharterer, da ausschließlich Boote vermietet oder Bootsmietverträge vermittelt werden. Wir stehen mit unserem guten Namen dafür, dass Ihr Geld sicher ankommt und Sie eine entsprechende Gegenleistung bekommen.

Generell empfehlen wir: Absicherung im Rahmen der Charterversicherungen.

Bei den zum Vertrag beigefügten Versicherungsunterlagen besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung auch die Insolvenz des Vertragspartners abzusichern.  Zur Insolvenzversicherung von Schomacker

Bei weiteren Fragen dazu rufen Sie uns gern an, Ansprechpartner Rolf Brezinsky

Telefon: 0431 7197970

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Häufige Fragen

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Haben alle Yachten ein Bimini?

Da es im Mittelmeer sehr viele Sonnenstunden gibt während des Segeltörns, sind die Yachten dort häufig mit einem sogenannten "Bimini" ausgestattet. Falls die Angabe „Bimini“ fehlen sollte, fragen Sie uns gerne. Wir prüfen dann am Stützpunkt, ob ihre Yacht über ein Sonnendach verfügt.

 

Wie komme ich vom Flughafen zum Stützpunkt?

Sollten Sie mit dem Flugzeug anreisen, dann prüfen wir für Sie, ob der Stützpunkt einen Transfer anbietet. Fast alle Charteranbieter bieten diese Dienstleistung. Alternativ dazu können Sie selbstverständlich auch mit einem Taxi zum Stützpunkt anreisen.

Ist eigentlich Bettwäsche an Bord?

Im Mittelmeer ist es im Gegensatz zur Ostsee üblich, dass die Schiffe mit Bettwäsche ausgestattet sind. Die Kosten dafür finden Sie unter den Extras, an manchen Stützpunkten ist die Bettwäsche bei den Charterschiffen auch inklusive.

Wie steht es mit dem Beiboot?

Ein kleines Beiboot (Dinghi) ist in der Regel automatisch an Bord. Da sie im Mittelmeer häufig ankern werden, jedenfalls im Regelfall, benötigen Sie dieses Beiboot unbedingt. Ein Außenbordmotor ist nicht automatisch als Ausrüstung an Bord, dies ist häufig ein Extra.

Sind Seekarten und Hafenhandbücher an Bord der Charteryacht?

Die Seekarten für das Revier der Charteryacht und die Hafeninformationen finden Sie selbstverständlich an Bord.

Wie sieht es mit Geschirr und Besteck aus?

Jede Charteryacht ist mit dem notwendigen Geschirr für die Pantry ausgerüstet. Prüfen Sie bitte vor dem Ablegen, ob Sie ausreichend Besteck, Geschirr und Töpfe et cetera an Bord haben. Sollte etwas fehlen, wird der Stützpunkt des umgehend nach nachrüsten.

Kann ich einen Skipper dazu buchen?

Ja, Sie können an fast jedem Standort im Mittelmeer einen Skipper vom Stützpunkt gestellt bekommen. Der Skipper wird dann als Teil der Crew verstanden und wird von der Bordkasse befreit, die Verpflegung stellt die Chartercrew. Fragen Sie uns gerne nach einem Skipper für Ihre Yacht, wenn Sie sich noch nicht so sicher fühlen oder lieber entspannt genießen wollen.

Kann ich Segelbekleidung auch ausleihen?

Segelbekleidung zur Miete: Bestens ausgerüstet für den Törn mit Leih-Ölzeug

Um auf See optimal ausgerüstet zu sein, sollte man Segelbekleidung auf den Törn mitnehmen. So hat man auch bei Regen und Wind eine angenehme Zeit auf dem Wasser. Und weil nicht jeder eigene Segelkleidung besitzt und sich der Kauf für alle, die nur mal auf einen Törn mitgenommen werden, nicht lohnt, arbeiten wir mit Segelbekleidung-mieten.de zusammen. Hier können alle, die das Segeln einmal ausprobieren möchten, sowie Gelegenheitssegler und alle Segler, deren eigenes Ölzeug schon bessere Zeiten gesehen hat, preiswert Musto Premium Ölzeug ausleihen.

Die Buchung erfolgt über die Website Segelbekleidung-mieten.de und die Segelanzüge werden rechtzeitig vor dem Törnbeginn nach Hause geliefert. Der Rückversand erfolgt mit dem bereits beigelegten Retourenetikett.
Segelbekleidung-mieten.de verleiht immer Sets, bestehend aus einer Segeljacke und Segelhose. Die Produkte sind von der Premiummarke Musto und werden nach jeder Nutzung professionell gereinigt und ggf. wieder neu imprägniert. Mietpreise beginnen ab 9,- € pro Tag. Neben Damen- und Herrenausführungen gibt es auch Ölzeug für Kinder. Weiter kann man bei Segelbekleidung-mieten.de das passende Zubehör, wie etwa Gummistiefel und Segelhandschuhe, erwerben. Weitere Informationen und die Möglichkeit zu buchen gibt es hier: www.segelbekleidung-mieten.de