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Zollvorschriften in Kroatien

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Zoll Kroatien
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Einreise nach Kroatien: Seit dem 1.Juli  2013 ist Kroatien Mitglied der EU. Dadurch sind die Beschränkungen bei der Einreise sehr weit gelockert worden.

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Was darf bei der Einreise nach Kroatien mitgebracht werden?

Im Prinzip gilt für Bürger anderer EU-Staaten ein freier Warenverkehr.  Dies merkt man an der Grenze, es gibt im Prinzip keine Warenkontrollen mehr bei der Einreise nach Kroatien.

Allerdings ist Kroatien noch nicht Schengen-Außengrenze, daher gibt es noch die Passkontrolle.

Bargeld: Hier gibt eine Einfuhrgrenze von 10.000 EUR, wer mehr Bargeld oder Schecks mit nach Kroatien nimmt, muss dies anmelden.

Auf dem umgekehrten Weg, also bei der Ausreise, dürfen Sie Geschenke und Mitbringsel ohne Weiteres mit nach Hause nehmen, ein Kaufbeleg sollte dabei mitgeführt werden. 

Alles das auch zum Nachlesen beim deutschen Zoll

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie bei der Anreise durch ein Nicht-EU-Land, wie z.B. die Schweiz fahren, gelten andere Bestimmungen, die Freimengen sind wesentlich geringer!

Informieren Sie sich beim Zoll 

Die Freimengen bei der Einreise nach Kroatien (pro Erwachsenem) bei Reiseverkehr innerhalb der EU:

(Alle Angaben ohne Gewähr!)

Spirituosen über 22 % 10 Liter Zigaretten 800 Stück
Oder andere alkoholische Getränke bis 22 % 20 Liter Oder Zigarillos 400 Stück
Oder Schaumwein/Sekt/Champagner 60 Liter Oder Zigarren 200 Stück
Oder Bier 110 Liter Oder Tabak 1 kg
Oder alkoholhaltige Süßgetränke 10 Liter Kaffee 10 kg